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Kann ich Mitarbeiter, die ausschließlich Büro- und Bildschirmtätigkeit ausüben, dahingehend schulen lassen, dass sie die Befähigung zur Leiterprüfung haben?

Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, di ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 42867