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Kann eine Person, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen hat und im gleichen Berufsfeld, in dem sie gelernt hat, übernommen werden soll, bereits als Person mit einem Jahr praktischer Erfahrung eingestuft werden?

. Unter Absatz 2 ist folgendes nachzulesen:"Berufserfahrung:Die zur Prüfung befähigte Person muss für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektri-schen Komponenten besitzen.Die Anforderungen an die Berufserfahrung sind in der Regel erfüllt ...

Stand: 15.12.2019

Dialog: 42974

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