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Benötigt eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten eine schriftliche Beauftragung und falls ja, aus welcher Vorschrift/Regel ergibt sich diese Vorgabe?

Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...

Stand: 07.01.2020

Dialog: 42951

Haftet eine befähigte Person (Prüfer) bei einem Schaden, der bei einem geprüften Arbeitsmittel auftritt?

. Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Sollen arbeitsschutzrechtliche Arbeitgeberpflichten übertragen werden, muss dieses in einer entsprechenden Pflichtenübetragung schriftlich fixiert werden. Weitere Informationen zu den Arbeitgeberpflichten finden Sie unter https://www.mags.nrw ...

Stand: 12.12.2016

Dialog: 17299