Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Welche Qualifikation benötigt eine befähigte Person zur Prüfung von Hebebändern und Rundschlingen?

Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...

Stand: 10.02.2016

Dialog: 25900