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Ist es richtig, dass Fahrzeuge mit TÜV-Kennzeichen nicht der jährlichen UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 unterliegen?

Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...

Stand: 06.03.2023

Dialog: 10210

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