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Ist es richtig, dass Fahrzeuge mit TÜV-Kennzeichen nicht der jährlichen UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 unterliegen?

nicht von der Ermittlung und Festlegung der Prüffristen nach Abschnitt 4."Fazit:Gemäß der DGUV Vorschrift 70 ist ein Fahrzeug bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf Betriebssicherheit (Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit) zu prüfen. Erfolgt parallel eine Sachverständigenprüfung nach § 29 StVZO, kann sich die Sachkundigenprüfung (befähigte Person) auf die Prüfung des arbeitssicheren Zustand ...

Stand: 06.03.2023

Dialog: 10210