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Müssen manuell-kettenbetriebene Rolltore auf einem Betriebsgelände regelmäßig geprüft werden?

. Der Betreiber sollte die Angaben des Herstellers bei seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Auch für nicht kraftbetätigte Türen und Tore ist eine solche Prüfung empfehlenswert." Fazit: Ob und wie die manuell-kettenbetriebenen Rolltore geprüft werden, entscheidet der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei hat er die Herstellerangaben, das technische Regelwerk ...

Stand: 18.04.2017

Dialog: 6682