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Müssen Beschichtungspistolen, die bei Pulverbeschichtungsanlagen verwendet werden, regelmäßig geprüft werden?

Ja, Beschichtungspistolen, die bei Pulverbeschichtungsanlagen verwendet werden, sind regelmäßig zu prüfen.Begründung:Unter der Voraussetzung, dass die Beschichtungspistolen kein Teil einer genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtigen Pulverbeschichtungsanlage sind (dann sollten die Prüfungen in den zugehörigen Unterlagen geregelt sein), gelten sie als Arbeitsmittel im Sinne ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43008