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Muss ich jeden Hammer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher etc. erfassen und regelmässig prüfen inkl. Dokumentation?

vorgesehen. Grundsätzlich muss die festgelegte Prüfung und der Umfang der Prüfung an dem konkreten Arbeitsmittel vorgenommen werden.  Für die Prüfungen entsprechend § 3 Abs. 6 BetrSichV ist Form und Inhalt der Aufzeichnungen durch den Arbeitgeber festzulegen, da für diese Prüfungen die Dokumentation von Details (Prüfprototkoll oder -bescheinigung) nicht explizit gefordert ist. Konkretisierungen ...

Stand: 16.10.2015

Dialog: 6407