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Sind Sportgeräte zur Erhaltung der Fitness bei der Feuerwehr Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung der ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 15358