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Fallen Transport- und Kippbehälter für Gabelstapler unter die Bezeichnung Anbaugeräte der DGUV Vorschrift 68 und müssen daher mindestens jährlich geprüft werden?

Eine Definition für den Begriff "Anbaugeräte" findet sich weder in der DGUV Vorschrift 68, der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 noch in der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler". Auf der Seite des Arbeitsgebiet Flurförderzeuge der DGUV findet sich ebenfalls keine Erläuterung.In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird in Artikel 2 Buchstabe b) ausgeführt ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 43716