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Gilt die Faustfeuerwaffe von z.B. Sicherheitsdiensten als Arbeitsmittel und fällt damit unter die BetrSichV? Müssen Waffen wiederkehrend geprüft werden und welche Prüffristen gelten bzw. werden empfohlen?

werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen." "Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen." Dienstwaffen dienen ausschließlich der Erfüllung dienstlich gestellter Arbeitsaufgaben ...

Stand: 19.05.2017

Dialog: 29190