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Ist es möglich, die Prüffrist von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln über die Maximalfrist (z. B. für Bürogeräte 2 Jahre) hinaus zu verlängern?

sind als ortsfeste elektrische Betriebsmittel.Die Unterteilung elektrischer Betriebsmittel in ortsveränderlich und ortsfest ist aber heutzutage nicht mehr unbedingt zeitgemäß, da die Anzahl von Betriebsmitteln, auf die beide Merkmale zutreffen bzw. zutreffen können, zunimmt.Wichtiger ist unserer Einschätzung nach deshalb die Frage, unter welchen Betriebs-, Nutzungs- und Umgebungsbedingungen das betreffende Objekt ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 44134