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Ist es möglich, die Prüffrist von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln über die Maximalfrist (z. B. für Bürogeräte 2 Jahre) hinaus zu verlängern?

Anlagen und ortsfester Betriebsmittel — Fachwissen für Prüfpersonen".In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" finden Sie weitere Informationen.Ebenso verweisen wir auf die DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 44134