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In welchen zeitlichen Abständen müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore geprüft werden?

auch bei 6 Monaten liegen, ebenso wäre es möglich, dass die Türe/Tore alle 2 Jahre geprüft werden, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden. Die Wahl der (abweichenden) Prüffrist ist mit einer entsprechenden Begründung in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Zu beachten sind auch eventuelle Vorgaben seitens des Herstellers bezogen auf den Prüfumfang und die Prüffristen.Hinweis:Auf die DGUV ...

Stand: 14.03.2022

Dialog: 13135