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Wenn nach der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine Verkürzung der Prüffristen erforderlich wird, müssen dann alle Prüfplaketten erneuert werden?

Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 26946