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Gibt es verpflichtende oder orientierende Prüffristen für Bauteile elektrischer Anlagen?

vorliegenden Betriebsbedingungen, geeignete Prüfzeiträume und den Prüfumfang selbst festzulegen bzw. durch eine entsprechend fachkundige Person festlegen zu lassen. Bewährte Prüfintervalle können z. B. der Tabelle 1 B der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entnommen werden und sind als Richtwert für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen zu verstehen ...

Stand: 26.07.2019

Dialog: 42781