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Kann man bei flurbedienten Brückenkranen die Prüffrist von einem Jahr verlängern, wenn der Kran nur geringe Laufzeiten im Jahr hat?

Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 30885

Welche Prüffristen sind für diverse land- und forstwirtschaftliche Geräte relevant?

nicht vor; dies ist vom Verordnungsgeber auch nicht gewollt, da es die unternehmerischen Freiheiten, die Prüffristen an die betrieblichen Eigenarten anzupassen, einengen würde.Zu Nr. 5) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden. D.h. handelt es sich um ...

Stand: 30.08.2023

Dialog: 5940