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Rechercheergebnisse

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In welchen zeitlichen Abständen müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore geprüft werden?

Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore"  gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechni ...

Stand: 14.03.2022

Dialog: 13135

Kann man bei flurbedienten Brückenkranen die Prüffrist von einem Jahr verlängern, wenn der Kran nur geringe Laufzeiten im Jahr hat?

über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit bzw. den Änderungsrichtlinien 95/63/EG und 2001/45/EG hierzu (national umgesetzt durch die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung bzw. Betriebssicherheitsverordnung). Die Richtlinie 89/655/EWG wurde zwischenzeitlich durch die Richtline 2009/104/EG ersetzt.Bei der wiederkehrenden Prüfung ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 30885