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Muss bei Regalen neben der jährlichen Überprüfung durch eine befähigte Person eine regelmäßige Kontrolle durch einen Regalbeauftragten erfolgen?

Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpf ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42727