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Hat der Abfallerzeuger eine Kontrollpflicht, ob durch den Entsorger die erforderlichen Prüfungen der bereitgestellten Behälter durchgeführt wurden?

und des Erfolgs der geschaffenen Strukturen durch den Arbeitgeber erforderlich." Eine vertragliche Vereinbarung, nur Absetzbehälter bereitzustellen, die entsprechend geprüft wurden, ist mit der Übertragung von Arbeitgeberpflichten entsprechend § 13 Arbeitsschutzgesetz vergleichbar. Das bedeutet, dass auch bei einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten ein Arbeitgeber zumindest stichprobenartig prüfen muss, ob ...

Stand: 11.03.2022

Dialog: 11746