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Ist für unserern LKW-Ladekran ein Krankontrollbuch zu führen?

werden, hat er Mängel zusätzlich in einKrankontrollbuch einzutragen."In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 ist zu § 30 Absatz 3 noch folgende Erläuterung nachzulesen:"Es sind hier auch Mängel gemeint, die die Sicherheit nicht oder noch nicht gefährden, wie z.B. defekte Fensterscheiben am Führerhaus, lockere Bodenbeläge, beschädigte Geländer."Da ein LKW-Ladekran unter die Bestimmungen der DGUV ...

Stand: 29.10.2019

Dialog: 42894