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Wie häufig und durch wen müssen Betriebsfahrräder geprüft werden?

Person („Fuhrparkleiter“) eindeutig zugeordnet sein.Der Arbeitgeber hat auf Grund der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels Fahrrad selbst und den Wechselwirkungen des Arbeitsmittels mit seiner Arbeitsumgebung verbunden sind.Dabei sind z. B. die Qualität der Fahrräder, die inner ...

Stand: 15.09.2023

Dialog: 42865