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Hat der Abfallerzeuger eine Kontrollpflicht, ob durch den Entsorger die erforderlichen Prüfungen der bereitgestellten Behälter durchgeführt wurden?

der Pflichtenübernehmer, hier der Entsorgungsbetrieb, seinen vereinbarten Pflichten nachkommt.Tätigwerden muss ein Arbeitgeber in jedem Fall dann, wenn bereits der Augenschein der Behälter darauf hinweist, dass diese nicht ordnungsgemäß geprüft werden.Eine generelle Aussage, wann, wie oder wie oft eine solche Vereinbarung zu überprüfen wäre, können wir nicht treffen. Hier ist auch die Eigenverantwortung und Erfahrung ...

Stand: 11.03.2022

Dialog: 11746