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Hat der Abfallerzeuger eine Kontrollpflicht, ob durch den Entsorger die erforderlichen Prüfungen der bereitgestellten Behälter durchgeführt wurden?

) vergleichbar. Das bedeutet, dass auch bei einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten ein Arbeitgeber zumindest stichprobenartig prüfen muss, ob der Pflichtenübernehmer, hier der Entsorgungsbetrieb, seinen vereinbarten Pflichten nachkommt.Tätigwerden muss ein Arbeitgeber in jedem Fall dann, wenn bereits der Augenschein der Behälter darauf hinweist, dass diese nicht ordnungsgemäß geprüft werden.Eine generelle ...

Stand: 11.09.2025

Dialog: 11746