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Ist bei der Dokumentation von Prüfergebnissen die Angabe von Messwerten verpflichtend?

, dass die gesetzlichen Schutzziele zu Sicherheit und Gesundheit erreicht werden. Sie sind allerdings Teil der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, deren Berücksichtigung das Arbeitsschutzgesetz und auch die Arbeitsstättenverordnung bei der Arbeitsplatzgestaltung fordert.Im Unterschied zu DGUV Regeln werden DGUV Informationen nicht nach dem Grundsatz 300-001 erstellt. Sie können von Sachgebieten ...

Stand: 23.09.2020

Dialog: 43272