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Ist die Kettenkarteikarte für eine Anschlagkette nach dem Verschrotten der Kette noch aufzubewahren?

Unter Ziffer 3.15.5 Prüfnachweis des Kapitels 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb der DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) wird zum Prüfnachweis u.a. folgendes ausgeführt: "Bei Anschlagketten können die Prüfnachweise auf der Rückseite der Kettenbescheinigung oder in ein Kettenprüfbuch bzw. in Kettenkarteikarten eingetragen werden. " Für Ketten, die abgelegt/verschrottet ...

Stand: 18.04.2017

Dialog: 6787