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Gibt es eine definitive gesetzliche Pflicht, bei der Wartung von kraftbetätigten Türen und Tore die Schließkräfte bei jeder jährlichen Inspektion zu ermitteln?

Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 17329

Wie ist zu verfahren, wenn bei der Prüfung eines kraftbetriebenen Tores unterschiedliche Auffassungen zu bestehenden Mängeln vertreten werden?

Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...

Stand: 30.12.2023

Dialog: 16117