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Müssen die regelmäßigen Prüfungen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) zwingend mit einem Prüfsiegel an der jeweiligen BWS kenntlich gemacht sein?

Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...

Stand: 02.11.2022

Dialog: 43712