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Benötige ich für funkgesteuerte Krane mit einer Tragfähigkeit von 800 kg, die Hebevorgänge und seitliches Verfahren elektrisch durchführen, einen Kranschein?

Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden(§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich im Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln ...

Stand: 16.06.2025

Dialog: 44133