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Müssen Beschäftigte mit Motorsägenschein jährlich fortgebildet werden oder zumindest eine innerbetriebliche Unterweisung erhalten?

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Arbeiten mit der Motorsäge ausführen, unterwiesen sein. Die Unterweisung hat vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend zu erfolgen.Eine Kettensäge, die von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 23321