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Ist es zulässig, im Betrieb die alte Kennzeichnung und in den Maschinenbetriebsanweisungen die neue Kennzeichnung zu verwenden?

"Sicherheit durch Betriebsanweisungen", die Sie über das Portal www.dguv.de/publikationen finden. Unter Ziffer 3 "Anforderungen an Betriebsanweisungen" wird hier u.a. erläutert, dass sie objekt- und adressatenbezogen sein müssen  Betriebsanweisungen sollen sich auf die konkrete Situation beziehen. Unterschiedliche Kennzeichnungen im Betrieb und in den Betriebsanweisungen sind daher auf jeden Fall ...

Stand: 23.03.2017

Dialog: 28889