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Ist es zulässig, im Betrieb die alte Kennzeichnung und in den Maschinenbetriebsanweisungen die neue Kennzeichnung zu verwenden?

und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. In den Betriebsanweisungen sind die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für die Benutzung des Arbeitsmittels zusammenzufassen. Die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.7 Betriebsverfassungsgesetz.  Hilfestellung bei der Erstellung der Betriebsanweisungen bietet die DGUV-Information 211-010 ...

Stand: 23.03.2017

Dialog: 28889