Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Ist es zulässig, im Betrieb die alte Kennzeichnung und in den Maschinenbetriebsanweisungen die neue Kennzeichnung zu verwenden?

und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. In den Betriebsanweisungen sind die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für die Benutzung des Arbeitsmittels zusammenzufassen. Die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.7 Betriebsverfassungsgesetz.  Hilfestellung bei der Erstellung der Betriebsanweisungen bietet die DGUV-Information 211-010 ...

Stand: 23.03.2017

Dialog: 28889

Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512