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Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512

Müssen Betriebsanweisungen zwingend direkt an den Maschinen ausgehangen werden?

- zugänglich zu machen. (Ziffer 3.1 Abs. 1 TRGS 555)Die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- fordert zu der Thematik:§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 24225