Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512

Müssen Betriebsanweisungen zwingend direkt an den Maschinen ausgehangen werden?

tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten. (2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung ...

Stand: 06.06.2023

Dialog: 24225