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Gilt die Unterweisungspflicht nach Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitsmittel?

, die dem Einzuweisenden grundsätzlich erst einmal nahegebracht werden müssen, wie z. B. der sichere Sitz des Spreizkeils im Stiel des Hammerkopfes. Es liegt hierbei im Ermessen des Arbeitgebers, ob er regelmäßige Unterweisungen in "einfache Arbeitsmittel" für erforderlich hält (Unfälle etc.) oder die Schwerpunkte einer Unterweisung auf andere Themengebiete legt. ...

Stand: 25.02.2021

Dialog: 24777