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Ist es zulässig, im Betrieb die alte Kennzeichnung und in den Maschinenbetriebsanweisungen die neue Kennzeichnung zu verwenden?

Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche  Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen.  Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle und Ges ...

Stand: 23.03.2017

Dialog: 28889