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Ist es notwendig, für unsere betriebliche Einbauküche Betriebsanweisungen für die dortigen Küchengeräte (Kochfeld, Mikrowelle, Geschirrspüler, Backofen) zu erstellen?

Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stell ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 42551