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Müssen Beschäftigte mit Motorsägenschein jährlich fortgebildet werden oder zumindest eine innerbetriebliche Unterweisung erhalten?

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Arbeiten mit der Motorsäge ausführen, unterwiesen sein. Die Unterweisung hat vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend zu erfolgen. Die Pflicht zur Unterweisung richtet sich an den Arbeitgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Eine Kettensäge, die von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne ...

Stand: 07.04.2025

Dialog: 23321