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Ist bei nicht umfangreichen Arbeiten in einem Kabelschacht mit einer Tiefe von ca. 2 m das Tragen von PSAgA bzw. eines Rettungsgeschirrs sowie das Aufstellen eines Rettungsgerätes (Dreibein) verpflichtend?

. Dazu gehört die jederzeit mögliche Einleitung der Rettungskette und damit z.B. die schnelle Alarmierung von örtlichen Rettungsdiensten. Dies ist in Ihrem Fall durch den Sicherungsposten als permanent anwesende Person bereits gewährleistet ist. Das Aufstellen des Rettungsgerätes (Dreibeins) ist nicht zwingend erforderlich, wenn andere geeignete Rettungseinrichtungen in Abhängigkeit ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43134