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Ist bei nicht umfangreichen Arbeiten in einem Kabelschacht mit einer Tiefe von ca. 2 m das Tragen von PSAgA bzw. eines Rettungsgeschirrs sowie das Aufstellen eines Rettungsgerätes (Dreibein) verpflichtend?

Falls (Auffangsystem) - unabhängig vom Umfang der durchzuführenden Arbeiten. Geeignete persönliche Schutzausrüstungen entsprechen dem Stand der Technik und begrenzen die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko. Die Organisation der Rettung und Bergung hat hiermit primär nichts zu tun.Gem. § 10 ArbSchG hat der Arbeitgeber Maßnahmen zur Sicherstellung von Erster Hilfe zu treffen ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43134