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Ist es zulässig, eine Palette mittels Hubwagen neben dem Arbeitstisch auf Tischniveau anzuheben und dort bis zur vollständigen Befüllung auf Arbeitshöhe stehen zu lassen?

Der von Ihnen geschilderte Anwendungsfall scheint auf den ersten Blick praktikabel zu sein. Dennoch ist bei der Verwendung eines solchen Hubgerätes bzw. des nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" als Flurförderzeug geltendes Arbeitsmittel die bestimmungsgemäße Verwendung zu berücksichtigen. In aller Regel lassen sich diese Hubwagen ohnehin herstellerseitig schon nicht auf die Hubhöhe ...

Stand: 02.11.2020

Dialog: 43319