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Wer ist beim Überlassen bzw. Verleih von Arbeitsmitteln an Fremdfirmen für diese Arbeitsmittel (Flurförderzeuge, Hallenkrane) verantwortlich?

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, d ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 11448