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Wer ist beim Überlassen bzw. Verleih von Arbeitsmitteln an Fremdfirmen für diese Arbeitsmittel (Flurförderzeuge, Hallenkrane) verantwortlich?

verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen wie auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen können z. B. in der Bestellung bzw. Anforderung oder im Leasing- bzw ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 11448