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Ist es zulässig, den Mannkorb einer Hubarbeitsbühne zu verlassen, um auf einer gesicherten Plattform (Handlauf,Knieleiste usw) Arbeiten auszuführen?

Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten sind unter Nummer 2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Konkretisierungen der Anforderungen werden in der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Ziffer 2.3.2 und der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" aufgeführt, welche in der Gefährdungsbeurteilung zu ...

Stand: 20.08.2020

Dialog: 12276