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Wer ist für die Ausstellung des Schweißerlaubnisscheines verantwortlich, wenn der Auftragnehmer beauftragt wurde, in betriebsfremden Gebäuden (beim Auftraggeber) zu schweißen?

Verantwortlich für das Ausstellen einer Schweißerlaubnis ist grundsätzlich der Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Schweißarbeiten ausführen, im Beispiel somit der Auftragnehmer.Bei der Zusammenarbeit mehrer Arbeitgeber greifen die Vorschriften über die Zusammenarbeit mehrere Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (vgl. auch § 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 17853