Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann die theoretische Restlebensdauer von Kranen durch Kransachkundige bestimmt werden, oder werden dafür Kransachverständige benötigt?

, Hub- und Zuggeräte" hat inzwischen die Bezeichnung DGUV Vorschrift 55. Der § 23 Abs.4 lautet:"Der Unternehmer hat im Rahmen der Prüfung nach Absatz 2 Satz 1 von kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen zum Heben von Lasten sowie von kraftbetriebenen Kranhubwerken den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer zu ermitteln. Erforderlichenfalls hat er damit einen Sachverständigen zu beauftragen ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 42854