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Darf eine Last mehrere Tage im Lasthaken verbleiben, bis ein weiterer Einbau erfolgt?

Stellung gebracht wird. Besteht die Gefahr, dass der Ausleger vom Wind gegen Hindernisse getrieben wird, hat der Kranführer die Maßnahmen durchzuführen, die vom Unternehmer jeweils festgelegt worden sind. "In den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 52 heißt es dazu: Lasten sind z.B. Kreissägen, Leitern, Werkzeugkisten.Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber mit Unterstützung ...

Stand: 16.09.2020

Dialog: 7568