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Kann die theoretische Restlebensdauer von Kranen durch Kransachkundige bestimmt werden, oder werden dafür Kransachverständige benötigt?

für Geräte, die nach der EG-Maschinenrichtlinie (89/392/EWG und 91/368/EWG) hergestellt und in Betrieb genommen worden sind, keine Einschränkungen hinsichtlich Nutzungsdauer und Lastspielzahl an, kann der Betreiber davon ausgehen, dass keine Schäden infolge Materialermüdung zu erwarten sind. Für die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer werden im Allgemeinen die Laufzeit ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 42854