Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann die theoretische Restlebensdauer von Kranen durch Kransachkundige bestimmt werden, oder werden dafür Kransachverständige benötigt?

sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten."In der zugehörigen Durchführungsanweisung wird u.a. ausgeführt:"Bei der Prüfung ist auch der verbrauchte Anteil der vom Hersteller genannten theoretischen Nutzungsdauer für Kranhubwerke zu berücksichtigen; siehe hierzu § 23 Abs. 4 UVV „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (GUV-V D 8, bisher GUV 4.2)."Die o.g. Unfallverhütungsvorschrift UVV "Winden ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 42854